Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kempinski Palace Engelberg

 
1. Geltungsbereich
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die HAN’s EUROPE AG, mit dem Sitz in Engelberg und mit der Geschäfts-anschrift Kempinski Palace Engelberg, Dorfstrasse 40, 6390 Engelberg, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Sarnen unter CHE-292.679.311 (im Folgenden „Kempinski Palace Engelberg“) gegenüber dem Gast, der die Beherbergung in Anspruch nimmt, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungs-überlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räum-lichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veran-staltungen und sonstigen Programmen, der Durch-führung spezieller gesundheitsförderlicher Mass-nahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Kempinski Palace Engelberg. Das Kempinski Palace Engelberg ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

 

Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit Kempinski Palace Engelberg abgeschlossen werden. AGB des Vertrags-partners finden keine Anwendung, auch wenn Kempinski Palace Engelberg diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertrags-partners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

 
2. Vertragsabschluss
 

Der Vertrag wird durch die schriftliche Annahme des von Kempinski Palace Engelberg abgegebenen Angebots durch den Besteller abgeschlossen. Elektronische Post gilt als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt ist, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen konnte. Dem Kempinski Palace Engelberg steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Wenn der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten abschliesst, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner von Kempinski Palace Engelberg. Der Besteller hat Kempinski Palace Engelberg darauf rechtzeitig und vor Vertragsabschluss besonders hinzuweisen, seine schriftliche Bevollmächtigung für den konkreten Vertragsabschluss zu übersenden bzw. zu übergeben und Kempinski Palace Engelberg den Namen und die Anschrift des tatsächlichen Vertrags-partners mitzuteilen. In jedem Fall einer fehlenden oder nicht ausreichenden Bevollmächtigung durch den (intendierten) Vertragspartner haftet der Besteller,

ungeachtet des Grades seines eigenen Verschuldens, für das Erfüllungsinteresse.

 

Kempinski Palace Engelberg ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzu-schliessen, dass der Vertragspartner eine Sicherheits-leistung erbringt. In diesem Fall ist Kempinski Palace Engelberg verpflichtet, vor der Annahme der Bestellung des Vertragspartners auf die geforderte Sicherheits-leistung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Sicherheitsleistung einverstanden, kommt der Vertrag mit Zugang dieser Einverständniserklärung (bzw. sofern anders von Kempinski Palace Engelberg verlangt mit Eingang der Sicherheitsleistung) bei Kempinski Palace Engelberg zustande.

 

3. Nutzung und Übergabe von Hotelräumlichkeiten, Abreise

 

Die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten erfolgt ausschliesslich zu Beherbergungszwecken bzw. im Fall von Veranstaltungen zu Veranstaltungszwecken, sofern Kempinski Palace Engelberg nicht eine alternative Nutzung der Räumlichkeiten ausdrücklich genehmigt hat.

 

Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Räumlich-keiten durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn Kempinski Palace Engelberg dies ausdrücklich genehmigt. Der Vertragspartner hat sein Verhalten im Hotel den Kempinski Palace Engelberg Richtlinien („Hausordnung“) anzupassen.

 

Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Räumlichkeiten von Kempinski Palace Engelberg. Kempinski Palace Engelberg kann dem Vertragspartner eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Standard) zur Verfügung stellen, wenn dies sachlich gerechtfertigt und dem Vertragspartner nicht gänzlich unzumutbar ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die reservierten Räume unbenutzbar geworden sind, eine von Kempinski Palace Engelberg nicht grob verschuldete Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Massnahmen diesen Schritt bedingen. Kempinski Palace Engelberg wird den Vertragspartner unverzüglich über die geplante Unterbringung in einer Ersatzunterkunft informieren und eine Fahrt von Kempinski Palace Engelberg zur Ersatzunterkunft sowie die Rückfahrt von der Ersatzunterkunft zum Kempinski Palace Engelberg gratis zur Verfügung stellen. Darüber hinaus steht dem Vertragspartner kein Ersatz für Aufwendungen aus oder im Zusammenhang mit der Unterbringung in der genannten Ersatzunterkunft zu. Lehnt der Vertragspartner die Unterbringung in einer Ersatzunterkunft binnen 5 Tagen nach Bekanntgabe durch Kempinski Palace Engelbergab, so wird der Vertrag aufgelöst und die Vertragsparteien haben alle

 

bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit dem aufgelösten Vertrag binnen einer Woche nach Auflösung zurück zu stellen. Im umgekehrten Fall gilt die angebotene Ersatzunterkunft als vom Vertragspartner akzeptiert.

 

Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern eine unentgeltliche frühere Benutzung durch Kempinski Palace Engelberg nicht schriftlich gestattet wurde. Wird eine Räumlichkeit ohne Genehmigung der unentgelt-lichen früheren Benutzung durch Kempinski Palace Engelberg erstmalig vor 15.00 Uhr in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung und Kempinski Palace Engelberg hat das Recht, diese vorhergegangene Nacht zum aktuellen Übernachtungspreis laut Preisliste zu verrechnen.

 

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat Kempinski Palace Engelberg das Recht, gebuchte Räumlichkeiten nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Diesfalls besteht keine Beherbergungspflicht. Hat der Vertrags-partner eine Sicherheitsleistung erbracht und wurden die Räumlichkeiten für mehr als eine Nacht gebucht, bleiben die Räumlichkeiten unabhängig vom Zeitpunkt der Anreise bis 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages reserviert; danach besteht keine Beherbergungspflicht.

 

Die Räumlichkeiten müssen am Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr geräumt sein. Danach kann Kempinski Palace Engelberg ungeachtet des dadurch entstehenden Schadens für die zusätzliche Nutzung der Räumlichkeiten bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Übernachtungspreises (Listenpreis).

 

Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts bzw. sonstiger Services von Kempinski Palace Engelberg rechtzeitig an, so kann Kempinski Palace Engelberg das Anbot der Verlängerung des Buchungsabkommens bzw. Servicevertrages annehmen. Kempinski Palace Engelberg trifft jedenfalls keine Verpflichtung bzw. der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass der Aufenthalt oder ein sonstiger Service verlängert wird. Kempinski Palace Engelberg ist berechtigt, Entgelte bei Verlängerungen anzupassen.

 

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Kempinski Palace Engelberg und allenfalls gegen eine besondere Vergütung ins Kempinski Palace Engelberg gebracht werden. Der Vertragspartner der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

In den Seminar-, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung an Kempinski Palace Engelberg zu erbringen. Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften Kempinski Palace Engelberg gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatz-leistungen, die Kempinski Palace Engelberg gegenüber Dritten zu erbringen hat.

 
4. Veranstaltungen
 

Um eine sorgfältige Vorbereitung durch Kempinski Palace Engelberg zu ermöglichen, hat der Vertrags-partner Kempinski Palace Engelberg die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teil-nehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn Kempinski Palace Engelberg dem zustimmt. Stimmt Kempinski Palace Engelberg nicht zu, ist der Vertrags-partner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt Kempinski Palace Engelberg zu, richtet sich die Abrechnung auf Basis der bisherigen Kalkulations-grundlagen nach der neuen Teilnehmer-zahl. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, kommt es zu keiner Refundierung allenfalls ersparter Aufwendungen.

 

Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist Kempinski Palace Engelberg berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen, ausgenommen Kempinski Palace Engelberg hat die Verschiebung schuldhaft zu vertreten.

 

Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Kempinski Palace Engelberg und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Kempinski Palace Engelberg für den Vertragspartner zumutbar sind.

 

Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, wird Kempinski Palace Engelberg von dieser Uhrzeit an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen und in Rechnung stellen.

Der Vertragspartner haftet Kempinski Palace Engelberg gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

 

Sämtliche behördliche Genehmigung hat der Vertrags-partner auf eigene Kosten zu beschaffen und Kempinski Palace Engelberg spätestens eine Woche vor der Veranstaltung vorzulegen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. SUISA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.

 

Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Kempinski Palace Engelberg kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Ver-sicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen im Vorhinein mit Kempinski Palace Engelberg abzustimmen und sodann durch hierzu befähigte Personen durchführen zu lassen. Alle feuerpolizeilichen Brandschutzbestimmungen sowie sämtliche sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände, eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungs-materialien sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat Kempinski Palace Engelberg das Recht, eine Entfernung, Entsorgung und/oder (sofern notwendig) kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, so hat Kempinski Palace Engelberg die Möglichkeit, die Gegenstände in den Räumlichkeiten zu belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete zu berechnen. Kempinski Palace Engelberg bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.

 

Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens Kempinski Palace Engelberg nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschliesslich Sache des Vertragspartners.

 

Störungen oder Defekte an von Kempinski Palace Engelberg zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies Kempinski Palace Engelberg möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten, soweit die Bereitstellung nicht vertraglich vereinbart wurde und Kempinski Palace Engelberg kein Verschulden trifft.

 

Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der schriftlichen Zustimmung von Kempinski Palace Engelberg. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie Kempinski Palace Engelberg belastet. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen von Kempinski Palace Engelberg gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertrags-partner hat nach schriftlicher Zustimmung des Kempinski Palace Engelberg auch die Möglichkeit, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungs-einrichtungen zu verwenden. Dafür kann Kempinski Palace Engelberg Anschluss- und Verbindungsentgelte in Rechnung stellen.

 

Der Vertragspartner hat die Betriebssicherheit der Geräte zu gewährleisten und auf Verlangen des Kempinski Palace Engelberg nachzuweisen.

 

Beschafft Kempinski Palace Engelberg für den Vertrags-partner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt Kempinski Palace Engelberg im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Kempinski Palace Engelberg von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung von Kempinski Palace Engelberg wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.

 

Vereinbarte Raummieten gelten, ausser bei anders-lautender individueller Vereinbarung, ausschliesslich für die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Technische Geräte sowie deren Energiebedarf sind darin nicht enthalten.

 

Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Allgemeinkosten-gebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. Für mitgebrachte Speisen und Getränke wird keine Haftung übernommen. Zeitungsanzeigen und/oder jede Art von Werbung, Information, Einladungen etc. in Zusammenhang mit Treffen und/oder Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kempinski Palace Engelberg, die Verwendung des Hotelnamens sowie des Logos allgemein und auch in Verbindung mit solchen Treffen und/oder Veranstaltungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kempinski Palace Engelberg.

Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat Kempinski Palace Engelberg das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt unberührt.

 
5. Preise und Zahlung
 

Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Kempinski Palace Engelberg. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. Gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und für die jeweils geringste anwendbare Einheit (Personen, Tage, Portionen, Gläser, Flaschen dgl.). Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen jedoch ungeachtet einer allfälligen Fehlberechnung zu Lasten des Vertragspartners.

 

Kempinski Palace Engelberg ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Sicherheits-leistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsver-pflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine werden im Einzelvertrag festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Sicherheitsleistung spätestens 21 Tage (einlangend) vor Beginn der Beherbergung zu bezahlen.

 

Überschreitet der Zeitraum zwischen Bestellung und Vertragserfüllung vereinbarungsgemäss drei Monate so ist Kempinski Palace Engelberg berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzuheben oder entsprechend zu mindern. Die Entgelte verändern sich in diesem Fall im gleichen Verhältnis wie sich der Verbraucherpreisindex 2015, verlautbart von dem Bundesamt für Statistik, verändert. Basis der Wertsicherung ist die für den Monat des Vertrags-abschlusses endgültig veröffentlichte Indexzahl (= 100).

 

Die Preise können von Kempinski Palace Engelberg weiters geändert werden, wenn der Vertragspartner Änderungen in der Bestellung, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Gäste und des Mietzeit-raums, vornimmt.

 

Der Zahlungsanspruch des Kempinski Palace Engelberg ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Kempinski Palace Engelberg steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischen-abrechnung der Leistung zu. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungs-verzug gelten bei Unternehmern Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr und bei Verbrauchern im Sinne des Konsumenten-schutzgesetzes (Art 104 OR) Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr als vereinbart.

Dies gilt ebenso für die in Verbindung mit der Veran-staltung stehenden Leistungen und Auslagen von

 
 

Kempinski Palace Engelberg gegenüber Dritten, soweit diese Auslagen und Leistungen vertraglich fixiert oder von dem Vertragspartner genehmigt worden sind.

 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle mit der Eintrei-bung der Forderungen von Kempinski Palace Engelberg verbundenen, angemessenen und zweckmässigen Kosten und Aufwände, wie insbesondere tarifmässig festgelegte Inkassokosten bzw. Mahnkosten, wie insbesondere anwaltliche Mahnschreiben, zu tragen.

 

Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt Kempinski Palace Engelberg, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

 

Zahlung und Sicherheitsleistungen sind ohne Abzug und ohne Skonto fällig. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt in jedem Fall der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

 

Das Kempinski Palace Engelberg ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Werden Devisen akzeptiert, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen und der Vertrags-partner hat alle damit zusammenhängenden Kosten zu tragen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

 

Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Kempinski Palace Engelberg Produkten mit Voraus-zahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu Kempinski Palace Engelberg nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

 

Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Verzug, so steht Kempinski Palace Engelberg das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht(nur beim Hotelaufnahmevertrag) sowie das gesetzliche Pfandrecht an den vom Vertrags-partner eingebrachten Sachen zu, wobei der Anschein als vereinbart gilt, dass alle in die vom Vertragspartner gemieteten Räume eingebrachten Sachen in dessen unbelasteten Eigentum stehen.

Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht (Art. 836 ZGB) steht Kempinski Palace Engelberg weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungs-vertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstige Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden, und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

 

Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Kempinski Palace Engelberg nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten ist oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt oder vom Kempinski Palace Engelberg anerkannt wurde. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit Zustimmung des Kempinski Palace Engelberg abgetreten werden.

 
6. Rücktritt durch Vertragspartner
 

Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragsparteien mit folgenden (ausschliesslichen) Einschränkungen verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung des Vertragsumfanges durch den Vertragspartner hat dieser folgende Leistungen als Reugeld im Sinne des OR 158 zu leisten, soweit dieser (allenfalls teilweise) Rücktritt nicht von Kempinski Palace Engelberg schuldhaft verursacht wurde:

 

a)      Den bei Vertragsunterzeichnung als Sicherheit zu leistenden und jedenfalls nicht refundier-baren Betrag von 10% der gesamten vereinbarten Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduktion des Vertrags-umfanges spätestens 91 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes Kempinski Palace Engelberg zugeht.

 

b)     60% der vereinbarten und betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduktion des Vertragsumfanges zwischen 90 und 31 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums Kempinski Palace Engelberg zugeht.

 

c)      75% der vereinbarten und betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduktion des Vertrags-umfanges zwischen 30 und 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums Kempinski Palace Engelberg zugeht.

 

d)     90% der vereinbarten und betroffenen Vertragssumme zuzüglich allfälliger Umsatz-steuer, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduktion des Vertragsumfanges weniger als 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums Kempinski Palace Engelberg zugeht.

 

Die Stornierungen oder Reduzierungen eines Vertrages sind schriftlich bekannt zu geben.

 

7. Rücktritt durch Kempinski Palace Engelberg

 

Kempinski Palace Engelberg ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn:

 

a)      der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht

erbringt
 

b)      die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von Kempinski Palace Engelberg nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist

 

c)      der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht

 

d)      der Vertragspartner den Namen des Kempinski Palace Engelberg mit werbenden Massnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht

 

e)      vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Kempinski Palace Engelberg untervermietet werden

 

f)       das Kempinski Palace Engelberg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Kempinski Palace Engelberg in der Öffentlichkeit gefährden kann

 

g)      der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person von den gemieteten Räumen einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstössiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten gegenüber Kempinski Palace Engelberg oder seinen Mitarbeitern oder den im Hotel aufhältigen Gästen oder Dritten diesen den gemeinsamen Aufenthalt verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Integrität schuldig macht, wobei Versuch und begründeter Verdacht genügt

 

h)      der Vertragspartner von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die vereinbarte Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird

 

Das Kempinski Palace Engelberg hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes in Kenntnis zu setzen. Die begründete Vertragsaufhebung durch Kempinski Palace Engelberg begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Kempinski Palace Engelberg auf Ersatz eines durch den Rücktritt/die Kündigung entstandenen Schadens und der so frustrierten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

 

8. Erkrankung oder Tod des Vertragspartners

 

Erkrankt der Vertragspartner während seines Aufenthaltes, so wird Kempinski Palace Engelberg über Wunsch des Vertragspartners für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird Kempinski Palace Engelberg die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Vertragspartners veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Vertragspartner hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Vertragspartner nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Vertragspartners nicht kontaktiert werden können, wird Kempinski Palace Engelberg auf Kosten des Vertragspartners für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemassnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Vertragspartner Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

 

Kempinski Palace Engelberg hat gegenüber dem Vertragspartner oder bei Todesfall gegen dessen Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche: offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe, notwendig gewordene Raumdesinfektion, unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände, Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden, Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Vertragspartner in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä, allfällige sonstige Schäden, die Kempinski Palace Engelberg entstehen.

 
 
 
 
 
 
 
9. Haftung
 

Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrecht OR 487ff. Kempinski Palace Engelberg haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (und damit abhängig von den dort normierten Voraussetzungen). Der Ersatzanspruch erlischt jedoch, wenn der Schaden nicht sofort ab Kenntnis Kempinski Palace Engelberg angezeigt wird. Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere sind in der hoteleigenen Schliessfachanlage an der Rezeption kostenfrei zu deponieren, widrigenfalls die Haftung von Kempinski Palace Engelberg, soweit eine solche Hinterlegung zumutbar ist, ausgeschlossen gilt. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wert-papieren kann von Kempinski Palace Engelberg ohne Grund abgelehnt werden, insbesondere wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Vertragspartner gewöhnlich in Verwahrung geben.

 

Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners gelten nicht als von Kempinski Palace Engelberg verwahrt bzw. vom Vertragspartner eingebracht und werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt, ansonsten werden diese Sachen dem zuständigen Fundbüro übergeben, sofern der Wert der Sache € 10,000 übersteigt oder für das Hotel erkennbar ist, dass die Wiedererlangung der Sache für den Vertragspartner von erheblicher Bedeutung ist.

 

Der Vertragspartner haftet Kempinski Palace Engelberg für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die dem Vertragspartner zurechenbar sind, schuldhaft verursacht werden, unabhängig vom jeweiligen Grad des Verschuldens.

 

Die Haftung von Kempinski Palace Engelberg gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutz-gesetzes für leichte Fahrlässigkeit wird, mit Ausnahme von Fällen der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten, Personenschäden und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, gänzlich ausgeschlossen.

 

Kempinski Palace Engelberg haftet gegenüber Unternehmern für alle gesetzlichen und vor-, haupt-bzw. nebenvertraglichen Ansprüche wiederum mit Ausnahme von Personenschäden grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird gegenüber Unternehmern, ausser bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist gegenüber Unternehmern soweit gesetzlich zulässig mit dem Wert der Gegenleistung des Vertragspartners beschränkt.

Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch Kempinski Palace Engelberg eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn Kempinski Palace Engelberg eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

 

Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners, soweit dieser nicht Verbraucher nach dem Konsumenten-schutzgesetz ist, gegen Kempinski Palace Engelberg aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelvertrag verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Schaden und Schädiger durch den Vertragspartner. Für Verbraucher nach dem Konsumentenschutzgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 
10. Datenschutz
 

Der Vertragspartner stimmt zu, dass die im Rahmen der Bestellung und der Bestellabwicklung bekannt gegebenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken auch automationsunterstützt verwendet werden dürfen.

 

Kempinski Palace Engelberg bietet auch einen eigenen eMail-Newsletterdienst an, zu dem sich der Vertragspartner anmelden kann und der diesen über Neuigkeiten, Angebote und dgl. von Kempinski Palace Engelberg informiert. Die Anmeldung kann jederzeit bei Kempinski Palace Engelberg widerrufen werden.

 

Der Vertragspartner hat seine berechtigten und begründeten Anträge auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung bzw. seinen Widerspruch betreffend von ihm gespeicherte Daten schriftlich an Kempinski Palace Engelberg zu richten, wobei der Vertragspartner seine Zustimmung erteilt, dass sein Begehren per e-Mail von Kempinski Palace Engelberg bearbeitet werden kann.

11. Sonstiges
 

Erfüllungsort für den Beherbergungsvertrag ist der Ort, an dem das Kempinski Palace Engelberg gelegen ist.

 

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem formellem und materiellem Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

 

Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder die sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, ist bei einem zweiseitigen Unternehmergeschäft ausschliesslich das zuständige Gericht am Sitz des Kempinski Palace Engelberg zuständig, wobei Kempinski Palace Engelberg überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

 

Wurde der Vertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, abgeschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschliesslich am Wohnsitz/Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers eingebracht werden.

 
Mai, 2021
 
HAN’s EUROPE AG